Sonnenschutz im Kindergarten
Ein Gesetz zum Thema Sonnenschutz im Kindergarten existiert bisher nicht. Fest steht jedoch, dass die Erzieher*innen die Pflicht haben, die ihnen überantworteten Kinder vor jeglicher Form von Gefahr und Verletzung zu schützen. Dies gilt auch für den Sonnenschutz.
Sonnenschutzregeln für Eltern und Erzieher*innen
Regel 1: Eine effektive Umsetzung von Sonnenschutzmaßnahmen im Kindergarten erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Erzieher*innen und Eltern.
Regel 2: Schutzkleidung ist Pflicht. Unbedeckte Hautstellen werden eingecremt.
Regel 3: Kinder kommen morgens bereits eingecremt in die Einrichtung.
Regel 4: Mittagssonne wenn möglich meiden und bei hohen UV-Indexwerten über 8 drinnen bleiben
Meinen Sonnenschutzmittelcheck mit Produktempfehlungen, auch schon für Kleinkinder, gibt es HIER
Den Beitrag als PDF zum Verteilen in Einrichtungen oder an Eltern gibt es HIER
Regel 1: Zusammenarbeit Erzieher*innen und Eltern
Eine effektive Umsetzung von Sonnenschutzmaßnahmen im Kindergarten erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Erzieher*innen und Eltern.
Es ist weder angemessen, die alleinige Verantwortung den Mitarbeiter*innen der Einrichtung aufzuerlegen, noch von den Eltern zu erwarten, dass sie den gesamten Tag alleinig für den Sonnenschutz ihrer Kinder verantwortlich sind.
Deshalb ist der Austausch – z. B. auf Elternabenden – zwischen Eltern und Erzieher*innen hinsichtlich Sonnenschutzmaßnahmen sehr wichtig. Dabei können Missverständnisse ausgeräumt, Infoflyer verteilt und gemeinsam über sinnvolle Maßnahmen und Anschaffungen, wie zum Beispiel Sonnensegel, schattenspendende Bäume oder Überdachungen, besprochen werden.
Infoflyer gibt es online von verschiedenen Bundesländern oder Institutionen kostenlos.
- Clever in Sonne und Schatten: https://www.cleverinsonne.de/
- Bundesamt für Strahlenschutz: Infobroschüre Erzieher*innen und Infobroschüre Eltern
- Gesund macht Schule: Elternbriefe, auch zum Thema Sonnenschutz
- Kinder vor Sonne schützen: kindergesundheit-info.de
- Sun Pass der Europäischen Hautkrebsstiftung (ESCF) der Krebsgesellschaften:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg (nicht verfügbar)
- Bremen (soll es geben, auf der Seite der Bremer Krebsgesellschaft nicht verfügbar)
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen (nicht verfügbar)
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Regel 2: Schutzkleidung ist Pflicht. Unbedeckte Hautstellen werden eingecremt.
Kopfbedeckung: Kinder sollten stets einen Hut oder Kappe mir Nackenschutz tragen, die sowohl die Augen als auch die Ohren schützen.
Luftige Kleidung: Schützende Kleidung sollte luftig sein und den Körper gut bedecken.
UV-Kleidung: Die Kleidung sollte luftig sein und den Körper gut bedecken. Mehr dazu in den Beiträgen “UV-Kleidung”
Unbedeckte Hautstellen eincremen: Wo Kleidung die Haut nicht vor UV-Strahlung schützt, muss Sonnenschutzmittel aufgetragen werden. Erzieher*innen und Eltern können sich auf eine gemeinsame Sonnencreme einigen oder die Eltern bringen eigene Sonnenschutzmittel mit.
- mind. LSF 30 (Empfehlungen im Beitrag “ Sonnenschutz ABC – F – UV-Filter”)
- Produkte mit “chemischen” UV-Filtern sollten mindestens 20 Minuten bevor es in die Sonne geht, auftragen werden.
Regel 3: Kinder kommen morgens bereits eingecremt in die Einrichtung.
Am besten cremen die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihr Kind mit Sonnenschutzmittel ein, bevor es in die Einrichtung gebracht wird.
Wichtig: Die Schutzzeit läuft nicht sofort nach dem Auftragen ab, sondern erst, wenn UV-Strahlung auf die Hautoberfläche trifft.
Und: Die Schutzzeit läuft bei UV-Index 8 ab, bei niedrigeren UV-I-Werten langsamer, bei höheren UV-I-Werten schneller.
Aber: Durch häufiges Händewaschen, Schweiß oder reibende Kleidung kann der Schutz der Sonnenschutzmittel, vor allem an Händen und Gesicht, abgetragen werden. Der Schutz ist also nur gewährleistet, wenn an diesen Stellen nachgecremt wird.
Regel 4: Mittagssonne meiden
80 Prozent der täglichen UV-Strahlung fallen zwischen 11 und 16 Uhr an, wenn die Sonne am höchsten am Himmel steht. Während dieser Zeit ist die UV-Strahlung am intensivsten. Es ist ratsam, den UV-Index im Blick zu behalten (Beitrag UV-Index) und bei hohen UV-Index Werten, mit den Kindern drinnen zu bleiben.
WICHTIG: Kinder unter 2 Jahren dürfen keinesfalls in die direkte Sonne, da ihr körpereigener UV-Schutz noch nicht ausreichend ausgebildet ist. […] Auch mit einem Sonnenschutz, wie einem Schirm oder einem Sonnensegel, sollte die pralle Sonne vermieden werden. Es besteht die Gefahr, dass Kinder überhitzen.
Quelle: www.sichere-kita.de
Wichtiges zum Schluss
- Sonnenschutz ist Aufgabe der Eltern UND der Erzieher*innen.
- Infomaterial zum Thema Sonnenschutz für Erzieher*innen, Eltern und auch Kinder gibt es kostenlos online.
- Schutzkleidung ist wichtig: Luftige Kleidung (muss nicht zwingend UV-Kleidung sein, sowie Hut oder Mütze sind Pflicht! Beim Plantschen ausgeschrieben UV-Kleidung anziehen.
- Unbedeckte Hautstellen müssen mit Sonnencreme eingecremt werden. Mind. LSF 30 und keine selbst gemischten Cremes oder Pflanzenöle.
- Mittagssonne zwischen 11 und 16 Uhr meiden und wenn draußen keinen optimaler UV-Schutz gewährleistet ist, weil Bäume oder Sonnensegel fehlen, mit den Kindern bei hohen UV-I-Werten drinnen bleiben.
- Kinder kommen morgens bereits eingecremt in die Einrichtung: Für Kinder, die das Eincremen nur schwer zulassen: UV-Kleidung als Alternative. Kommunizieren, dass das Kind ohne Sonnenschutz drin bleibt (gilt auch für Kinder, deren Eltern gegen das Eincremen sind).
- Kleidung wählen, die auch mit Sonnenschutzmittelflecken gut aussieht.
Den Beitrag als PDF zum Verteilen in Einrichtungen oder an Eltern gibt es HIER