Inhaltsstoffe

Angabe von Inhaltsstoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln

Die genauen Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln herauszufinden, sollte eigentlich kein Problem sein. Oder Doch? Viele wissen nicht, dass auf ihrem Produkt nicht die vollständige Liste der Inhaltsstoffe steht, sondern lediglich eine allgemeine Zusammenfassung der Inhaltsstoffe. Denn, laut Detergenzienverordnung muss der Hersteller lediglich online eine vollständige Liste veröffentlichen. Das stellt sich aber in vielen Fällen als sehr knifflig dar.

Was sind Detergenzien?

Detergens ist ein Stoff oder ein Gemisch, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist.

Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden.

Produkte, die zu den Detergenzien zählen, sind:

  • Waschhilfsmittel
  • Wäscheweichspüler
  • Putzmittel
  • andere Wasch- und Reinigungsmittel

Inhaltsstoffangabe von Detergenzien

Anders als bei Lebensmitteln oder Kosmetika, müssen auf den Behältnissen von Detergenzien laut Detergenzienverordnung die Inhhaltsstoffe nicht ausführlich gekennzeichnet werden und werden daher von den Herstellern nur zusammengefasst auf dem Produkt angebracht.

Enzyme, Desinfektionsmittel, optische Aufheller oder/und Duftstoffe, müssen jedoch das auf der Verpackung unabhängig von der Konzentration angegeben werden.

Laut Detergenzienverordnung ist ausreichend, wenn der Hersteller die Inhaltsstoffe lediglich als Gewichtsanteile in Prozent auf der Verpackung angibt (links).

Die genauen Angaben zu den Inhaltsstoffen sollten jedoch auf seiner Webseite veröffentlicht werden. (rechts).

Problem: Leider sind nicht alle Hersteller so ordentlich wie in diesem Beispiel und veröffentlichen keine vollständige Inhaltsstoffangabe auf ihrer Homepage (oder nur sehr, sehr versteckt), obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet sind.

Wie müssen Hersteller ihre laut Detergenzienverordnung die Inhaltsstoffe veröffentlichen?

Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) Nr. 648/2004:

„Die Hersteller stellen auf einer Website das oben erwähnte Datenblatt über Inhaltsstoffe mit Ausnahme folgender Angaben zur Verfügung: Die Bezeichnung der Inhaltsstoffe hat nach der INCI-Nomenklatur oder, falls nicht verfügbar, nach dem Europäischen Arzneibuch zu erfolgen. […]

Der Zugang zur Website unterliegt keinerlei Beschränkung oder Bedingung; ihr Inhalt ist auf dem neuesten Stand zu halten.“

Zusammenfassung

  • Wasch- und Putzmittel sind Detergenzien und unterliegen der Detergenzienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (vom 31. März 2004)).
  • Hersteller müssen nicht jeden Inhaltsstoff auf dem Produkt angeben. Sie sind jedoch verpflichtet, die vollständige Liste online zu veröffentlichen.
  • Nicht jeder Hersteller veröffentlicht die Inhaltsstoffe gut zugänglich oder überhaupt nicht.

Eine Antwort schreiben