
Kann ich die Sonnencreme vom letzten Jahr noch nutzen?
Der Frühling steht vor der Tür, die Sonne zeigt sich wieder – doch wie sieht es mit deiner Sonnencreme vom letzten Jahr aus?
Sonnencreme hat ein Ablaufdatum, und mit der Zeit können die UV-Filter an Wirksamkeit verlieren. Eine abgelaufene oder falsch gelagerte Creme schützt möglicherweise nicht mehr ausreichend vor Sonnenbrand und Hautschäden.
Können Sonnencremes ablaufen?
Ja, Sonnencremes können ablaufen. Die meisten Sonnenschutzmittel haben ein Haltbarkeitsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist. Nach diesem Datum kann die Wirksamkeit der Sonnencreme abnehmen, da die aktiven Inhaltsstoffe mit der Zeit abgebaut werden können.
Die Haltbarkeit nach Anbruch der Tube könnt ihr auf dem Symbol mit dem geöffneten Tiegel, dem so genannten PAO-Symbol (period after opening), erkennen. Dort sind die Monate der Verwendungsdauer angegeben (zum Beispiel 12 M = 12 Monate).

Kann ich also geöffnete Sonnenschutzmittel vom Vorjahr nutzen?
JA, wenn:
- sie richtig gelagert wurden. Richtig gelagert bedeutet bei Raumtemperatur/kühl und trocken.
- die Verwendungsdauer noch nicht abgelaufen ist
- wenn sie nicht komisch riechen, aussehen oder sich anders anfühlen.
Und was ist mit den ungeöffneten Sonnenschutzmitteln vom Vorjahr?
JA, wenn:
- sie richtig gelagert wurden (siehe oben)
- wenn sie nicht komisch riechen, aussehen oder sich anders anfühlen.
Haltbarkeit von organischen/“chemischen“ und mineralischen Sonnenschutzmitteln
Organische/“chemische“ UV-Filter
Organische „chemische“ UV-Filter sind instabiler als anorganische UV-Filter und können daher „altern“: sind sie UV-Strahlung oder Wärme ausgesetzt (im Badezimmer, Auto oder in der Handtasche) können sie “abreagieren”. Sie verlieren also ihre Wirksamkeit. Daher immer kühl und trocken lagern.
Beispiele: Butyl Methoxydibenzoylmethane, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate, Diethylhexyl butamido Triazone, Ethylhexyl Triazone, Octocrylene
Sonderfall Octocrylene: Wissenschaftler*innen fanden 2021 heraus, dass der organische UV-Filter Octocrylene im Laufe der Zeit oder bei Wärme zu Benzophenon zerfallen kann (Quelle). Ein Stoff, der als potentiell krebserregend gilt und seit November 2023 in Kosmetika verboten ist. Daher gilt: Nur in der angegebenen Verwendungsdauer verwenden, da sich nach Ablauf der Haltbarkeit die chemische Zusammensetzung verändern kann. Schnell aufbrauchen, besonders nach dem Öffnen, da eine längere Lagerung die Stabilität beeinträchtigen kann. Kühl und trocken lagern, da hohe Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung den Abbauprozess beschleunigen.
Anorganische/mineralische UV-Filter
Anorganische/mineralischen UV-Filtern können nicht “abreagieren”, da sie mineralischen Ursprungs sind und keine organischen Moleküle enthalten.
Bei längerer Lagerung können jedoch die anorganischen Pigmente nach unten absinken und sind so nicht mehr gleichmäßig in der Creme verteilt. Um einen vollständigen Schutz zu gewährleisten sollten sie vor der Verwendung gut geschüttelt werden.
Beispiele: Titanium Dioxide, Zinkoxid
Zusammenfassung
- geöffnete Sonnenschutzmittel vom Vorjahr können, wenn ihre Verwendungsdauer noch nicht abgelaufen ist und wenn sie korrekt gelagert wurden sowie sich ihr Aussehen, ihre Konsistenz oder ihr Geruch nicht geändert hat, bedenkenlos wieder benutzt werden.
- Ungeöffnete Sonnenschutzmittel vom Vorjahr können, wenn sie korrekt gelagert wurden und sich ihr Aussehen, ihre Konsistenz oder ihr Geruch nicht geändert hat, bedenkenlos wieder benutzt werden.
- Sonnenschutzmittel mit organischen/“chemischen” Filtern sollten kühl und trocken gelagert werden, damit die UV-Filter nicht ihre Funktion verlieren.
- Sonnenschutzmittel mit anorgansichen/mineralischen Filtern sollten vor dem Gebrauch gut geschüttelt werden, damit sich die mineralischen Partikel wieder homogen in der Creme verteilen
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